Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens
Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.
Aktuelles aus Lauterhofen
Mitteilungsblatt April
Hier können Sie das aktuelle Mitteilungsblatt online blättern.
... aus dem Rathaus
Sitzung des Marktgemeinderates
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates findet am Donnerstag, den 16. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Rathaussaal in Lauterhofen statt. Informieren Sie sich hier über die geplante
Recht auf Einsicht | Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024.
Freitag geschlossen
Das Rathaus sowie Bauhof, Kläranlage und Wasserwerk sind am Freitag 31. Mai 2024 geschlossen. Zur Bekanntmachung
Widerspruch möglich
Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.
Mehr Informationen
Friedhofsangelegenheiten
Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.
Übung von Einheiten der Entsendestaaten
Vom 03.06.2024 – 28.06.2024 findet u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen ein Manöver von Einheiten der Entsendestaaten statt. Es handelt sich hierbei um eine Übung, bei welcher Radfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen. In dem genannten Zeitraum kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.
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Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).