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1300 Jahre Lauterhofen
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Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens

Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.


Lauterhofen - am Quell des guten Lebens

Aktuelles aus Lauterhofen

Mitteilungsblatt April/Mai

Mitteilungsblatt April
Hier können Sie das aktuelle Mitteilungsblatt online blättern.

Veranstaltungen in Lauterhofen

Veranstaltungen
Was ist los in Lauterhofen. Hier finden Sie gemeldete Veranstaltungen.

Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Lauterhofen.

... aus dem Rathaus

Schule Lauterhofen

Tag der offenen Tür
am Freitag, 3. Mai von 13 bis 16.30 Uhr

Die Grundschule und Mittelschule Lauterhofen lädt herzlich ein zu einem Tag der offenen Tür am Freitag, den 3. Mai 2024 von 13.00 - 16.30 Uhr. Die Besucher erwartet ein umfangreiches Programm und interessante Workshops. Der Elternbeirat sorgt mit kalten Getränken, Leberkäse, Kaffee und Kuchen für das leibliche Wohl.
zur Programm-Übersicht

Nahwärme im Gemeindegebiet Lauterhofen

Fragebogen bitte bis 15. Mai 2024 abgeben

Umfrage zu Nahwärme in der Gemeinde Lauterhofen

Vor kurzem startete in Lauterhofen und allen Ortsteilen die Abfrage, wer Interesse an einem Anschluss an ein Nahwärmenetz hat. Alle Infos entnehmen Sie gerne dem aktuellen Mitteilungsblatt , Seite 4.


Entgegen der Angabe im Fragebogen (Ende März) ist die Abgabefrist verlängert bis 15.05.2024! Sie haben also noch ausreichend Zeit, den Fragebogen mit den notwendigen Details zurück zu melden. Machen Sie mit! Nur wenn möglichst viele Interessenten mitmachen, ergibt sich aus der Abfrage ein sog. "Fokusgebiet" - d.h. viele Interessenten in einem gut abgrenzbaren Bereich. Hier wird eine Fläche für ein Heizwerk gesucht, das nicht zu nah an der Wohnbebauung, aber auch nicht zu weit entfernt sein sollte. Anschließend kann das Netz berechnet werden, d.h. Heizhaus, Heiztechnik, Rohrleitungen, Übergabetechnik, Baumaßnahmen, Zinsen für Kredite etc. Daraus entsteht ein Kostenmodell, dass im Anschluss den Interessenten vorgestellt werden kann.

Bekanntmachung

Widerspruch möglich

Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.
Mehr Informationen

Bitte beachten

Friedhofsangelegenheiten

Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.

Manöveranmeldung

Übung von Einheiten der Entsendestaaten

Vom 03.06.2024 – 28.06.2024 findet u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen ein Manöver von Einheiten der Entsendestaaten statt. Es handelt sich hierbei um eine Übung, bei welcher Radfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen. In dem genannten Zeitraum kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.

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Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).