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1300 Jahre Lauterhofen
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Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens

Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.


Lauterhofen - am Quell des guten Lebens

Aktuelles aus Lauterhofen

Mitteilungsblatt Februar

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Hier können Sie das aktuelle Mitteilungsblatt online blättern.

Wertstoffhof

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Was kann wann und wie zum Wertstoffhof Lauterhofen? Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Bekanntmachungen

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Hier finden Sie alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Lauterhofen.

... aus dem Rathaus

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Bürgerenergiepreis Oberpfalz

Bereits zum elften Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung der Oberpfalz zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf. Ausgezeichnet werden Menschen, die sich mit mit viel Engagement um Klima und Umwelt kümmern. Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten. Alle Bewerbungen, die bis zum 15. April 2024 hochgeladen werden, nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt.

Alle Informationen
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Bitte beachten

Friedhofsangelegenheiten

Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.

Manöveranmeldung

Übung von Einheiten der Entsendestaaten

Vom 26.02.2024 – 26.03.2024 und vom 1.3. bis 29.03. finden u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen Manöver von Einheiten der Entsendestaaten statt.
Es handelt sich hierbei um Übungen, bei welcher Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen. In den genannten Zeiträumen kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.

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Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).